Ab dem 22.02.2021 treten Lockerungen der Beschränkungen für den Individualsport in Kraft. Nach § 9 Absatz 1 CoronaSchVO NRW kann dann im Freien auf unseren Außenplätzen wieder Einzel gespielt werden oder Einzeltraining stattfinden. Dabei ist durchgehend ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Wir haben die neuen Vorgaben in unseren Corona-Anlagen-Bestimmungen und unseren Bulletpoints umgesetzt. Beide Dokumente finden Sie nachfolgend am Ende des Beitrages. Die neuen Regeln gelten ab dem 22. Februar 2021. Das Betreten und die Nutzung unserer Anlage ist dann nur nach Maßgabe dieser Regelungen möglich.
Unsere Sandplätze sind durch den kalten Winter derzeit leider unbespielbar und bleiben gesperrt. Sie werden jedoch in den nächsten Wochen für die Sommersaison aufbereitet. Wir sind optimistisch, dass sie Ende März spielbereit sind.
Bereits am 22. Februar öffnen wir jedoch Platz 5, unseren Außen-Hartplatz. Dieser kann dann über das digitale Buchungssystem gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass der Hartplatz durch die Wetterverhältnisse immer wieder rutschig und dadurch unbespielbar sein kann.
Die wichtigsten Regeln ab dem 22. Februar 2021 lauten:
Kommen Sie nur auf die Anlage, wenn Sie zuvor einen Platz oder eine Trainerstunde gebucht haben. Clubräumlichkeiten, Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen. Kommen Sie entsprechend vorbereitet.
Unsere Tennishallen bleiben gesperrt. Das Landesleistungszentrum darf nach der Ausnahmeregelung des § 9 Absatz 4 CoronaSchVO NRW unsere Zweifeldhalle zu Trainingszwecken nutzen.
Unsere Gastronomie bleibt geschlossen, bietet jedoch weiterhin einen Liefer- und Abholservice an.
Wir bitten Sie, die aufgestellten Regelungen zu beachten und mit der gegebenen Situation verantwortungsbewusst umzugehen.
Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen intensiv und informieren Sie umgehend, wenn sich die Lage ändert.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund
20210220_Informationsschreiben
Corona_Bulletpoints_ab_22022021
CoronaAnlagenBestimmungen_ab22022021